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Betonglätten im Raum Stuttgart und Schwäbisch Hall Für robuste Böden

Wir bieten Ihnen hochwertige Betonböden für Industriehallen, landwirtschaftliche Hallen, private Garagen, Kellerräume und viele weitere Anwendungsbereiche. Zu unseren umfassenden Leistungen gehört auch das Betonglätten in Stuttgart, Schwäbisch Hall und weiteren Orten im süddeutschen Raum. Unsere erfahrenen Mitarbeiter führen hierbei alle erforderlichen Arbeitsschritte fachmännisch durch.

Sobald die Fläche gut begehbar ist, beginnt das maschinelle Glätten des Betonbodens. Hierzu werden mehrere Arbeitsgänge mit speziellen Teller- und Flügelglättmaschinen durchgeführt. Das Betonglätten bietet eine Reihe wesentlicher Vorteile:

  • Sie erhalten einen Betonboden aus einem Guss, der vor Verschleiß geschützt ist.
  • Der Boden kann zeitnah verwendet werden.
  • Das Verfahren ist vergleichsweise preisgünstig bei qualitativ hochwertigen Ergebnissen.

Sie haben noch Fragen zu den genannten Voraussetzungen oder wünschen weitere Informationen? Ihr Partner für Betonglätten berät Sie gerne.

Integrierte Verschleißschichten für Hallenböden, Industrieböden und mehr

Bei Bedarf liefern wir Ihnen beim Betonglätten eine Hartkornmischung, die mit einem Dosierwagens aufgetragen und mit der Glättmaschine maschinell eingearbeitet wird. Dabei wird die Hartkornmischung übergangslose mit dem Untergrund verbunden. 

Die Hartkorneinstreuung soll die Betonoberfläche härten und noch verschleißfester machen. Diese Verschleißschichten sind vielseitig belastbar sowie beständiger gegenüber Öl und Treibstoffe. Eine Aufstreuung sollte nur in zugluftfreien Räumen erfolgen, weil sonst Risse und Abplatzungen drohen.

Voraussetzungen für das Betonglätten:

  • Höhengerechter Einbau von Schächten, Gullis, Schienen und mehr.
  • Anfang und Ende der betonierten Fläche müssen mit der Glättmaschine befahrbar sein.
  • Rezeptur des Betons muss auf den Glättvorgang abgestimmt sein.
  • Während der gesamten Arbeitszeit, auch nachts, müssen bauseits Licht und Stromversorgung kostenlos zur Verfügung stehen.
  • Ist wegen Lärmbelästigung eine Nachtarbeitsgenehmigung erforderlich, muss diese bauseits eingeholt werden.
  • Kosten für Bauversicherung sowie Baustrom und sanitäre Einrichtungen trägt der Auftraggeber.
  • Randbereiche erreichen nur annähernd die Qualität der übrigen Fläche.
  • Die Nachbehandlung verbleibt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
  • Die Arbeitsfläche sollte über eine dichte Überdachung verfügen und witterungsgeschützt sein. Das Witterungsrisiko trägt der Auftraggeber, der das Recht hat, den Termin zu verschieben. Sollten bei ungeeigneter Witterung Schäden entstehen, trägt der Auftraggeber nicht nur die Kosten der Sanierung, sondern auch die gesamten Kosten unserer Leistung.
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